Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt über alle wesentlichen Fragen und ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
- die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes
- die Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Tätigkeitsberichts des Gesamtvorstandes; die Entlastungdes Vorstands und des Gesamtvorstands
- das Beitragswesen
- die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, über die Auflösung des Vereins und über den Verbleib der Mittel nach Auflösung des Vereins
- die Bestellung der Abschlussprüfer.